KI-Chatbots – Teil 2

INHALT
- Rechtliche Aspekte
- KI-Chatbots – Zusammenfassung
- « KI-Chatbots Teil 1 – Tests und Ergebnisse
Rechtliche Aspekte
Bei den Interaktionen mit KI-Chatbots und der Weiterverwendung der daraus resultierenden Ergebnisse bewegst du dich keineswegs im rechtsfreien Raum. Zwar sind einige Detailfragen noch ungeklärt, aber für viele Bereiche gibt es klare rechtliche Richtlinien. Diese Regelungen betreffen sowohl die Anbieter der KI-Assistenten als auch die Nutzer. Stichworte sind Nutzungsbedingungen, Urheberrecht, Kennzeichnungspflicht und Haftung.
Nutzungsbedingungen
Bevor du mit einem Chatbot kommunizierst, verlangen alle Anbieter der KI-Assistenten, dass du den Nutzungsbedingungen zustimmst. Hierfür solltest du sie lesen, was wohl die wenigsten tun, zumal einige Richtlinien nur in Englisch veröffentlicht sind. Unter anderem ist dort geregelt, dass du die Dienste nicht für unrechtmäßige, schädliche oder missbräuchliche Aktivitäten nutzen darfst (Quelle: › OpenAI). Zur Verhinderung von problematischen Ausgaben durch Gemini präzisiert › Google die verbotenen Inhalte:
- Inhalte, die die Sicherheit von Kindern gefährden: z. B. Darstellungen sexuellen Missbrauchs.
- Gefährliche Aktivitäten: Anleitungen zum Suizid / selbstverletzendem Verhalten, zum Kauf von illegalen Arzneimittel / Drogen und zur Herstellung von Waffen.
- Drastische und blutrünstige Gewaltdarstellungen: Übermäßige Darstellung von Blutvergießen und grundlose Gewalt gegen Tiere.
- Schädliche Fehlinformationen: Unwissenschaftliche medizinische Informationen sowie Fehlinformationen, die ein Risiko für die körperliche Sicherheit darstellen.
- Belästigung, Volksverhetzung und Diskriminierung.
- Pornografie, erotische Inhalte, Darstellungen von Vergewaltigungen, sexuellen Übergriffen oder Missbrauch.
In der Regel sind in die Systeme der KI-Assistenten Kontrollmechanismen integriert, die die Eingaben und Ausgaben überwachen und bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen Chats entfernen. Sollte es sich um gravierende Verstöße handeln, droht die Löschung des betreffenden Kontos. Abhängig vom Anbieter sind die Kontrollen jedoch unterschiedlich streng und zuverlässig. Beispielsweise hat Grok den Ruf, insbesondere Fehlinformationen ( siehe unter » Haftung) nur unzureichend zu filtern.
Urheberrecht
Grundsätzlich gilt beim Urheberrecht, dass nur Menschen ein Werk erschaffen und somit ein Recht daran geltend machen können. Chatbots sind jedoch keine Menschen, sondern Maschinen. Infolgedessen können sie auch keine Urheberrechte an ihren Inhalten haben. Was so einfach klingt, ist im Detail jedoch wesentlich komplizierter, da die Interessen unterschiedlicher Gruppen betroffen sind.
Informationen, die du zur Verfügung stellst
Wie bereits erläutert, verwenden die meisten Modelle die Eingaben der Nutzer zum Lernen. An allen Informationen, die du eingibst, oder Bildern und Dokumenten, die du hoch lädst, besitzt zunächst du die Rechte, an den KI-Ergebnissen jedoch nicht mehr. In den Nutzungsbedingungen behalten sich die jeweilige Anbieter wie zum Beispiel ChatGPT jedoch weitreichende Rechte daran vor – siehe unter « Training mit Nutzerdaten. Sollte dir auffallen, dass Inhalte von dir in anderem Zusammenhang, aber als Kopie doch klar erkennbar, wieder auftauchen, hast du kaum eine Handhabe dagegen. Eine Klage als Einzelperson insbesondere gegen Unternehmen im Ausland dürfte aussichtslos sein.
Informationen aus dem Internet
Noch komplizierter und sehr umstritten ist die Urheberrechtsfrage, wenn KI-Assistenten als eine Art Suchmaschine eingesetzt werden. Wenn ein Mensch Inhalte deiner Website kopiert und ohne Quellenangabe eins-zu-eins veröffentlicht, ist das eine Urheberrechtsverletzung. Du als Rechteinhaber kannst denjenigen abmahnen oder verklagen, was am Ende recht teuer für den Betroffenen wird.
Was ist aber, wenn KI-Assistenten für die Antworten das Internet durchsuchen, Informationen zum Beispiel von deiner Website sammeln und an beliebige Menschen ausgeben? Zwar sind die Texte manchmal mit Quellenangaben versehen, aber nicht bei allen KI-Assistenten und oft nur als Mini-Icons am Ende der Texte. Als Zitate gekennzeichnete oder direkt verlinkte Textabschnitte sind sehr selten. Nur Perplexity sowie Lumo und Grok liefern oft zumindest ein ausklappbares, ausführlicheres Link-Verzeichnis mit.
Dieses, streng genommen illegale Verbreiten von geschützten Inhalten, hat für dich als Autor mehrere Konsequenzen. Einerseits kannst du bislang nicht dagegen vorgehen, dass deine Werke von KI-Chatbots ohne dein Wissen genutzt und verarbeitet werden. Andererseits sind Websites auf Klicks von echten Besuchern angewiesen, sei es um in den Suchmaschinen sichtbar zu bleiben (Ranking), sei es um Einnahmen aus eingebetteten Werbeanzeigen oder durch Abonnements zu generieren.
Und selbst wenn die KI-Assistenten einen Link zu deiner Website oder deinem Beitrag anzeigen, dürfte die Anzahl der Chatbot-Nutzer, die darauf klicken nicht den Verlust an direkten Besuchern ausgleichen. Theoretisch könntest du KI-Bots durch technische Maßnahmen vom Besuch deiner Website abhalten. Allerdings bietet diese Lösung auch keinen hundertprozentigen Schutz. Außerdem ist es fraglich, ob die an einem Thema Interessierten dann tatsächlich wieder die Suchmaschinen bemühen oder ob deine Beiträge zunehmend nicht nur von den KI-Chatbots, sondern auch von realen Menschen ignoriert werden.
Verwendung von KI-generierten Inhalten
Wenn du als Nutzer beispielsweise Texte oder Bilder von einem KI-Assistenten generieren lässt, kannst du diese natürlich kopieren oder herunterladen und anderweitig verwenden. Allerdings sind die Inhalte dann nicht urheberrechtlich geschützt. Bei privater Verwendung spielt das keine Rolle, jedoch in dem Moment, wo du sie veröffentlichst, schon. Fügst du solche Inhalte auf deiner Website ein, kann jeder sie kopieren und anderswo ohne Quellenangabe veröffentlichen. Lässt du beispielsweise dein Logo von KI erstellen, können Dritte es für eigene Zwecke kopieren und verwenden. Der normalerweise mit einem Logo beabsichtigte Branding-Effekt wäre dahin.
Voraussetzung dafür, dass du ein Urheberrecht an KI-generierten Texten oder Bildern erwirbst, ist, dass du diese maßgeblich veränderst. Dafür reicht es nicht, nur den Titel eines Textes oder eine Farbe der Abbildung zu verändern. Das Ergebnis muss schon deutlich von der Ausgabe des KI-Assistenten abweichen und dein eigener Stil muss erkennbar sein.
Kennzeichnungspflicht
Eine generelle Pflicht zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte gab es bisher nicht. Ab dem 2. August 2026 müssen jedoch folgende Inhalte immer klar, sichtbar und barrierefrei gekennzeichnet werden (Quelle: › Offizium):
- KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und dadurch als real wahrgenommen werden könnten (Deepfakes).
- Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über gesellschaftlich relevante Themen zu informieren – etwa Nachrichten, politische Kommentare oder Berichte mit öffentlichem Informationsinteresse.
Bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen. Schon jetzt verlangen die Betreiber von Social Media-Plattformen, dass KI-generierte Inhalte deutlich sichtbar als solche zu kennzeichnen sind. Auf Websites besteht vorläufig auch weiterhin keine Kennzeichnungspflicht, sofern es sich bei deinen Inhalten nicht um die oben genannten handelt. Im Sinne der Transparenz wäre es deinen Website-Besuchern gegenüber dennoch fair, anzugeben, welche deiner Inhalte nicht von dir, sondern von einer KI erstellt wurden.
Haftung für KI-Inhalte
Grundsätzlich haftest du für alles, was du tust. Natürlich betrifft das zunächst Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen der Anbieter von KI-Assistenten, das Urheberrecht und die Kennzeichnungspflicht. Wie sieht es aber mit fragwürdigen Informationen aus, die dir KI-Chatbots ausgegeben haben. Dabei sind drei Arten von „kritischen“ Angaben zu unterscheiden:
- Halluzinationen: Informationen, die frei erfunden sind.
- Falsche Informationen: Angaben, die nicht (mehr) aktuell oder unvollständig sind.
- Fehlinformationen: Versehentliche Falschmeldungen oder satirische Darstellungen ohne Täuschungsabsicht.
- Fake News oder Desinformationen: Hinter ihnen steckt immer eine Täuschungsabsicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verfasser selbst die Unwahrheiten nur glauben oder ob sie wissentlich Unwahrheiten erfinden und verbreiten.
In allen drei Fällen haften die Betreiber der KI-Assistenten nicht. In der Regel weisen sie in den Nutzungsbedingungen, Microsoft und Google auch im Eingabefenster der KI-Assistenten ausdrücklich darauf hin.
„Copilot ist eine KI und kann Fehler machen. – Gemini ist eine KI und kann Fehler machen.“
Daraus ergibt sich sozusagen die Aufforderung an die Benutzer, alle Inhalte zu kontrollieren, bevor sie sie verwenden. Werden die Informationen ungeprüft übernommen und veröffentlicht, haftet immer derjenige, der sie veröffentlicht hat. Die Ausrede, „das stammt ja nicht von mir, sondern einem KI-Assistenten“, nützt gar nichts. Halluzinationen oder falsche Informationen können noch als Irrtümer durchgehen, aber bei Fehlinformationen kann das unangenehme und kostspielige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Alle KI-Inhalte auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen
Halluzinationen und falsche Angaben sind meistens recht leicht zu erkennen. Im Zweifelsfall, bei Ungereimtheiten oder dem Verdacht auf Fehlinformationen solltest du immer eine zusätzliche Recherche durchführen. Suche nach Websites zum betreffenden Thema mittels Suchmaschinen und verifiziere die Angaben durch das Hinzuziehen mehrerer, seriöser Quellen.

KI-Chatbots – Zusammenfassung
Auf die Frage nach dem besten KI-Assistenten gibt es keine eindeutige Antwort. Wie die Tests zeigen, können fast alle einfache Aufgaben erledigen. Sind die Aufgaben jedoch umfangreicher oder komplexer, solltest du einen Spezialisten für den von dir gewünschten Bereich verwenden. Für die Be- und Verarbeitung von Texten wären beispielsweise Claude AI und Perplexity die Chatbots der Wahl. Geht es um Recherche, punktet sicher auch Gemini, da es naturgemäß auf die riesigen Datenmengen von Google als Suchmaschinen-Betreiber zugreifen kann.

Möchtest du die KI zur Verwaltung deiner eigenen Daten und Dateien einsetzen, kommt es darauf an, in welchem Universum du dich bewegst. Für Microsoft-Nutzer liegt sicher Copilot vorne, für Google Workspace- oder Android-Nutzer Gemini und für Verwender von Proton Lumo. Unter Umständen ist es auch sinnvoll, mehrere Anwendungen zu kombinieren. Allerdings ist das auch eine Preisfrage, da die kostenlosen Varianten nur begrenzte Möglichkeiten bieten.
Falls du regelmäßig mit KI-Assistenten arbeitest, solltest du auf jeden Fall ein Abonnement abschließen. Einige Anbieter haben gestaffelte Pläne, deren günstigste Variante zwischen 7,99 Euro (Gemini) und 22,00 Euro (Claude AI) pro Monat kostet. Alle Funktionen bieten aber nur die teureren oder Business-Varianten. Bei Lumo, Le Chat, Perplexity und Grok gibt es jeweils nur ein Abo mit allen Funktionen für 12,99 Euro, 17,99 Euro, 22,00 Euro bzw. 35,00 Euro pro Monat.
Für eine geschäftliche Nutzung kommt allein schon aus Gründen des Datenschutzes sowieso nur das Abonnement einer Business-Variante in Frage. Aber auch bei einer privaten Nutzung solltest du bei der Wahl des KI-Assistenten den Datenschutz nicht ganz außer Acht lassen. DeepSeek wäre diesbezüglich keine Option. Bei den Anbietern aus den USA ist es wichtig, dass du die Verwendung deiner Daten zum Lernen ablehnen kannst. Dies geht nicht bei allen und ohne teures oder Business-Abonnement gar nicht. Bedenkenlos nutzen kannst du eigentlich nur Lumo von Proton. Mit Einschränkungen käme noch Le Chat von Mistral in Frage, die zwar auch aus deinen Daten lernt, aber diese zumindest in der EU speichert.
KI-Assistenten können mühselige Recherchen, das Lesen langer Texte oder die Analyse komplexer Zusammenhänge beschleunigen. Auch können sie Ideen liefern oder Vorschläge machen, wenn deine eigene Kreativität etwas lahmt. Das Denken als solches können sie dir jedoch nicht abnehmen! Ohne deine Vor- oder Mitarbeit nützen auch KI-Chatbots wenig.
Willst du KI-generierte Inhalte später veröffentlichen, musst du außerdem in jedem Fall das Urheberrecht und etwaige Kennzeichnungspflichten beachten. Außerdem haftest du immer für das, was du veröffentlichst, auch wenn die (Fehler-)Quelle ein KI-Chatbot war.
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