Metadaten in Fotos | Die DSGVO und das Urheberrecht

Was verraten Metadaten in Fotos? Wie werden die sogenannten EXIF-Daten aufgerufen und was haben die EU-DSGVO und das Urheberrecht damit zu tun?

Metadaten in Fotos - die DSGVO und das Urheberrecht
Grafik und Foto: eb

Metadaten in Fotos

An jedes Foto sind automatisch bestimmte Daten angehängt, die auch als EXIF-Daten bezeichnet werden. Allerdings kannst du auf Smartphones zum Beispiel das Geotagging, d. h. das Erfassen des jeweiligen Standorts, deaktivieren. Gänzlich verhindern lässt sich das Speichern der Metadaten in Fotos jedoch nicht.

Gespeicherte Informationen

Je nach Kamera oder Smartphone variiert der Umfang der Metadaten in Fotos. Das heißt, dass nicht alle hier aufgeführten Details immer vorhanden sein müssen. Außerdem handelt es sich bei den Werten nur um Beispiele. Hinsichtlich des Datenschutzes problematische Punkte sind hervorgehoben.

1. Allgemeine Informationen

  • Name und Typ der Datei: IMG_2135.jpg oder e7f1509f-…
  • Erstellungsdatum und -uhrzeit bzw.
  • Änderungsdatum und -uhrzeit
  • Größe: 3,6 MB
  • Bildabmessungen: 2448 x 3264 Pixel
  • ggfs. Komprimierung / Bittiefe / horizontale und vertikale Auflösung

2. Technik

  • Blende: f/2,200000 | Blendenzahl: 2,2
  • Belichtungszeit: 1/205 Sek
  • Brennweite: 4,15 mm
  • ISO-Wert: 32
  • Geotagging, falls nicht deaktiviert

3. Farbdarstellung

  • Farbraum: RGB
  • Farbprofil: sRGB IEC6…
  • Alpha-Kanal
  • Rote Augen

4. Kamera

  • Hersteller
  • Modell
  • Belichtungsprogramm
  • ISO-Filmempfindlichkeit: ISO-…

Aufrufen der Metadaten in Fotos

Welche Metadaten in Fotos du siehst hängt nicht nur von der jeweiligen Kamera ab, sondern auch von dem Gerät oder dem Programm, mit dem du sie anzeigen möchtest. Einerseits sind die Angaben je nach Betriebssystem mehr oder weniger detailliert. Andererseits variieren sie auch bei im Internet veröffentlichten Fotos. So ist es ein Unterschied, ob du beispielsweise Metadaten in Fotos über den Browser oder über eine App aufrufst.

Eigene Fotos auf dem PC

Zunächst unterscheiden sich die Vorgehensweisen bei Windows und macOS kaum voneinander:

  1. Ordner mit den Fotos öffnen
  2. Rechtsklick auf das gewünschte Foto
  3. Informationen

… beim Windows-Betriebssystem anschließend

  1. auf Eigenschaften klicken
  2. Details
  3. Informationen

Im Allgemeinen ist Windows auskunftsfreudiger als macOS.

Metadaten in Fotos
Metadaten in Fotos: oben Mac Desktop – unten Apple Fotos (Screenshots: iMac/eb) +

Android-Geräte und iPhones / iPads

Android macht es dir relativ leicht.

  1. Galerie öffnen,
  2. auf das Foto sowie auf
  3. das drei Punkte-Menü rechts oben klicken,
  4. dann auf Details
  5. Daten ansehen

Leider funktioniert das auf Geräten mit iOS / iPadOS nicht. Denn in der Fotos-App deines iPhones / iPads kannst du keine Metadaten in Fotos anzeigen lassen. Wenn du auf die Daten zugreifen möchtest, musst du dies entweder in der Foto App auf dem Mac tun (s. Abb.) oder eine App wie beispielsweise EXIF Studio oder Metadata Viewer aus dem App Store installieren.

EU-DSGVO – Datenspeicherung

Wie bereits erklärt, speicherst du automatisch Metadaten in Fotos. Anschließend kannst nicht nur du diese Daten aufrufen. Sofern du dein Bild veröffentlichst und den Zugriff auf die EXIF-Daten nicht untersagt hast, können diese auch von anderen eingesehen werden. Solange es sich um Aufnahmen von Gegenständen, Pflanzen, Tieren oder reine Landschaftsaufnahmen handelt, ist das unproblematisch.

Doch wird es zu einem Problem, sobald auch nur eine Person auf dem Foto zu erkennen / identifizierbar ist. Denn die Metadaten in Fotos lassen Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort dieser Person/en zu einem bestimmten Zeitpunkt zu. Das mag dir (Selfie) oder Familienmitgliedern, die mit der (beabsichtigten) Veröffentlichung einverstanden sind, egal sein.

Fremde Personen – Metadaten in Fotos

Wenn du „fremde“ Personen und seien es auch nur Passanten auf der Straße, fotografierst, sieht das schon völlig anders aus. Schuld daran ist die neue EU-Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.

Diese verpflichtet jeden, der persönliche Daten von Personen erfasst, deren Einverständnis zur Datenspeicherung einzuholen. Und du musst diese schriftliche Einverständniserklärung aufbewahren. Demzufolge reicht eine mündliche Zustimmung nicht aus. Noch weniger die Annahme, dass eine Person ihr Einverständnis rechtswirksam dadurch erklärt, dass sie in die Kamera lächelt.

Da es sich bei den Metadaten in Fotos um eine Speicherung persönlicher Daten handelt, hat das für die Arbeit von Fotografen große Auswirkungen. Denn rein rechtlich gesehen müssten sie sich von jeder, auf ihrem Foto abgebildeten Person, eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen. Das mag bei Einzelpersonen oder kleinen Gruppen vielleicht noch praktikabel sein. Wie sieht es aber bei Fotos von Veranstaltungen, Konzerten etc. aus?

Öffentliche Fotos

Solange einzelnen Personen auf dem Foto nicht klar identifiziert werden können, sondern nur von hinten oder als „Punkt“ in der Masse sichtbar sind, ist es relativ unproblematisch. Sobald jedoch das Gesicht auch nur einer Person wiedererkannt werden könnte, wird es schwierig.

Ausgenommen von der Pflicht zum Einholen einer Einverständniserklärung sind nur Fotografen, die bei institutionalisierten Presse-Unternehmen fest angestellt sind. Für freie oder Hobbyfotografen, die ihre Aufnahmen in sozialen Netzwerken oder (evtl. gegen Entgelt) auf Websites veröffentlichen, gilt prinzipiell die EU-DSGVO › Datenschutz.org. Inklusive der aus einer Nichtbeachtung resultierenden Strafen.

Allerdings fehlt es noch an detaillierten Ausführungsbestimmungen. Deshalb werden sich die Gerichte wohl noch einige Zeit mit den Ungenauigkeiten des Gesetzes und deren Umsetzung beschäftigen müssen.

Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus?

Das Problem mit den Metadaten in Fotos ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist das Urheberrecht. Grundsätzlich gilt, dass niemand deine Fotos ohne deine ausdrückliche Zustimmung veröffentlichen oder anderweitig verwenden darf, auch wenn du sie öffentlich zugänglich gemacht hast. Falls du feststellst, dass von dir aufgenommene Fotos ohne deine Zustimmung veröffentlicht werden, kannst du dich an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser wird den Betroffenen über die Urheberrechtsverletzung aufklären bzw. ihn abmahnen. Mehr zu diesem Thema kannst du in einem Beitrag von Abmahnung.org nachlesen.

Schwierig wird es mit dem Urheberrecht jedoch in den sozialen Netzwerken. Beispielsweise schreibt Facebook in seinen AGB:

Sie übertragen Facebook hiermit eine unabänderliche, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare, hiermit vollständig bezahlte, weltweit gültige Lizenz (mit dem Recht sie weiter zu lizenzieren), alle Nutzer-Inhalte zu verwenden, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufzuführen, zeigen, übertragen, scannen, neu zu formatieren, verändern, redigieren, übersetzen, auszugsweise zu nutzen, adaptieren und zu verbreiten, die Sie bei Facebook einstellen.
Quelle: Meta/Facebook

Sobald du Fotos zu X (ehemals Twitter), hochlädst, erteilst du dem Anbieter „automatisch eine unentgeltliche, nicht-exklusive und weltweit gültige Lizenz“. Ähnlich verhält es sich bei Instagram. Angeblich löschen die Unternehmen automatisch alle Metadaten in den Fotos, was im Umkehrschluss den Nachweis der eigenen Rechte natürlich erschwert.

Somit legalisieren die Unternehmen das beliebige Liken (eine Kopie des Fotos erscheint dann in der Timeline eines anderen) bzw. das öffentliche oder unter Freunden „private“ Teilen durch Dritte. Ob der quasi erzwungene, natürlich unentgeltliche Verzicht auf die eigenen Rechte wirklich zulässig ist oder dadurch das Urheberrecht verletzt wird, ist umstritten. Momentan musst du also damit „leben“, dass deine in den sozialen Netzwerken geposteten Fotos unter Umständen auch ohne dein Wissen irgendwo anders auftauchen könnten.

Metadaten in Fotos - Zusammenfassung

Metadaten in Fotos – Zusammenfassung

In der Regel interessieren sich vor allem Fotografen für die Metadaten in Fotos. Jedoch nicht nur bei ihren eigenen Bildern. Die meisten, die ihre Bilder veröffentlichen, dürfte das auch nicht stören.

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO ist das jedoch nicht mehr ganz so einfach. Vor allem bei Fotos von Personen werden die Metadaten in Fotos zum Problem. Ohne schriftliche Einverständniserklärung darfst du solche Bilder eigentlich nicht mehr auf Websites, in sozialen Netzwerken, o. ä. veröffentlichen. Zwar könntest du die Metadaten in Fotos auch komplett löschen, aber wer macht sich schon die Mühe. Denn wenn du ein Geheimnis wahren möchtest, warum veröffentlichst du dann das Bild dann überhaupt?

Vermeide es am besten, fremde Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung (auch in eine eventuelle Veröffentlichung) so zu fotografieren, dass sie identifizierbar sind. Das gilt in verstärktem Maße für Fotos, auf denen Kinder zu sehen sind, nicht nur weil diese selbst gar nicht rechtsverbindlich einwilligen können. Generell ist das Veröffentlichen von Kinderfotos ein sensibles Thema, weil du nie weißt, wer, was, mit welcher Absicht damit tun wird.

Fazit

Insbesondere mit Aufnahmen von Straßenszenen und bei Veranstaltungen bewegen sich die meisten Fotografen in einer Grauzone. Dasselbe trifft auch auf das Urheberrecht für in sozialen Netzwerken gepostete eigene Fotos zu. Und das wird wohl auch noch solange so bleiben, bis der Gesetzgeber und / oder die Gerichte konkrete Ausführungsbestimmungen festgelegt haben.

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