Öffentliches WLAN | Was ist bei Hotspots zu beachten?

Was ist öffentliches WLAN? Wie findest und nutzt du WLAN-Hotspots? Welche Risiken bestehen für Nutzer und für private Anbieter?

Öffentliches WLAN - Was ist bei Hotspots zu beachten
Grafik: eb

Öffentliches WLAN

Auch wenn Deutschland im internationalen Vergleich immer noch hinterher hinkt, schreitet der Netzausbau stetig voran. Das gilt auch für öffentliches WLAN. Da mobile Datentarife in Deutschland immer noch relativ teuer sind, erfreut es sich zunehmender Beliebtheit.

Vergleichbar mit dem mobilen Netz verbindest du dein Gerät jeweils mit dem nächstgelegenen Router. Während sich jedoch dein Smartphone automatisch in eine Funkzelle deines Mobilfunk-Anbieters einloggt, funktioniert öffentliches WLAN nicht ganz ohne dein Zutun. Zwar wirst (je nach Einstellung deines Snartphone) auf ein verfügbares öffentliches WLAN-Angebot hingewiesen, einloggen muss du dich dann aber selbst.

WLAN-Netze

Zunächst gibt es private und öffentliche WLAN-Zugänge. Private Netzwerke sind normalerweise durch ein Passwort geschützt. Da der von deinem Router abgedeckte Bereich normalerweise über deinen Privatbereich hinausreicht, wird dein Netz auch Nachbarn oder Passanten angezeigt. Jedoch können diese sich (legal) ohne dein Passwort nicht einloggen und es demzufolge auch nicht nutzen.

Dagegen ist (halb-) öffentliches WLAN so eingerichtet, dass auch Fremde darauf Zugriff haben (können). Dabei ist zwischen kostenlosen bzw. kostenpflichtigen sowie offenen und gesicherten WLAN-Netzen zu unterscheiden. Zum einen bieten die Telekommunikation-Unternehmen WLAN-Hotspots an. Zum anderen geben auch Unternehmen, Behörden, Hotels und Gaststätten, Verkehrsbetriebe sowie Privatleute ihr Netz bzw. einen Teilbereich ihres Netzes frei.

Private WLAN-Hotspots

Viele Anbieter eines digitalen Teilnehmeranschlusses (Digital Subscriber Line) für Privatkunden fordern diese auf, öffentliches WLAN zur Verfügung zu stellen.

4. Bereitstellung eines Homespots durch den Kunden
4.1 Der Kabelnetzbetreiber ist berechtigt, an dem von ihm dem Kunden bereitgestellten WLAN-Router neben dessen privater WLAN-Schnittstelle einen WifiSpot einzurichten und zu betreiben (Homespot). … Der Homespot ist technisch vom privaten Zugang des Kunden separiert.
Dabei wird die dem Kunden … zur Verfügung stehende Bandbreite nicht beeinflusst, da der Datenverkehr des Kunden von dem anderer WifiSpot Nutzer getrennt erfolgt. Die Stromversorgung des WLAN-Routers erfolgt im Rahmen der Nutzung durch den Kunden. Dem Kunden ist die Nutzung des Homespots an diesem Router nicht möglich.
Quelle: Vodafone Unitymedia

Als „Geschenk“ dürfen Kunden, die dem zustimmen, alle WLAN-Hotspots von Unitymedia (heute Vodafone) kostenlos nutzen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, der Einrichtung und dem Betrieb eines Homespots an diesem Router durch Mitteilung gegenüber dem Anbieter im Onlinekunden-Servicebereich mit Wirkung spätestens zum übernächsten Werktag zu widersprechen. In diesem Fall endet jedoch auch seine Nutzungsmöglichkeit von WifiSpot.
Quelle: Voafone Unitymedia

Darüber hinaus gilt

5 Sicherheit
5.1 … Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugten Zugriff auf die über WifiSpot übertragenen Daten verschaffen. Für die Sicherheit der Datenverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich. …
6 Pflichten
6.5 Der Kunde darf die Nutzung des Homespots nicht dauerhaft beeinträchtigen oder unterbinden
Quelle: Vodafone Unitymedia

Bei der Telekom ist der Wortlaut im übrigen ähnlich.

Klage gegen Unitymedia (jetzt Vodafone)

Bereits Mitte 2016 hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Aktivierung eines separaten WLAN-Signals durch Unitymedia auf Kunden-Routern geklagt. Sie sah in dieser Art, öffentliches WLAN bereitzustellen, eine unzumutbare Belästigung und eine aggressive Geschäftspraktik. Nachdem die Verbraucherschützer zunächst Recht bekommen, in der nächsten Instanz jedoch verloren hatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. April 2019 letztinstanzlich zugunsten von Unitymedia. Gegen dieses Urteil ist keine Revision mehr möglich, es ist somit rechtskräftig.

In seiner Begründung stellte der BGH fest:

• Die Aktivierung sei lediglich ein technischer Vorgang,
• welche keinen Eingriff in die Privatsphäre oder das Eigentum des Kunden darstelle.
• Da der eigene WLAN-Zugang durch Passwort geschützt sei, könnten ihn Dritte nicht nutzen.
• Auch hafte der Kunde nicht für Rechtsverletzungen, die Dritte über den zweiten Zugang begingen.
• Zwar könne die Aktvierung des zweiten Signals eine Belästigung darstellen, diese sei aber zumutbar.
• Schließlich könnten die Kunden der Aufschaltung auch im Nachhinein jederzeit widersprechen.
Quelle: HANDELSBLATT

Halb-öffentliches WLAN

In diesem Fall erlauben Unternehmen einen Teilbereich ihres Firmen-Routers als öffentliches WLAN zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise auch Behörden oder Cafés. Einerseits ist der Zugriff in diesen Fällen meistens kostenlos. Anderseits ist der Zugang u. U. nicht passwortgeschützt.

Vor allem viele Hotels lassen sich den Zugriff bezahlen und / oder begrenzen ihn auf einen bestimmten Zeitraum. Darüber hinaus benötigst du hier meistens ein Passwort. Deshalb habe ich es halb-öffentlich genannt.

Ein gängiges Verfahren ist, dass du zunächst die Webseite des jeweiligen Hotspot-Anbieters im Browser aufrufen musst. Oder du klickst in den WLAN-Einstellungen deines Smartphones auf den Namen des Hotel-Netzes. Anschließend wirst du dann ebenfalls auf die Website des Anbieters weitergeleitet. Nachdem du dort den dir vom Hotel mitgeteilten Nutzernamen und das Passwort eingegeben hast, verbindet sich dein Gerät mit dem Hotel-WLAN.

Telekommunikationsunternehmen

Sowohl Mobilfunk- als auch DSL-Provider bieten öffentliches WLAN an. Die mehr als 2 Millionen Vodafone Hotspots befinden sich sowohl auf öffentlichen Straßen und Plätzen als auch in Geschäften, Cafés oder Restaurants. Darüber hinaus unterhält die Telekom zusätzliche Hotspots an Flughäfen, in Bahnhöfen oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit mehr als 3 Millionen hat sie das größte Netz. Hinzu kommen jeweils noch tausende „private Hotspots“.

Jedoch bedeutet auch hier öffentliches WLAN, dass du dich anmelden musst, um es nutzen zu können.

Öffentliches WLAN – Vodafone Hotspots

Entweder gehst du über die

  1. Geräte-Einstellungen
  2. WLAN
  3. Vodafone Hotspot oder Vodafone Free WiFi auswählen
  4. im Browser www.vodafone.de aufrufen
  5. Nutzungsbedingungen akzeptieren

oder du installierst die Vodafone Finder App. Anschließend kannst du dich dort direkt an- und abmelden. Außerdem hilft dir die App, Hotspots in Ihrer Nähe zu finden. Darüber hinaus gibt es auch eine › Übersichtskarte im Internet.

Kosten: Mindestens 30 Minuten pro Kalendertag sind kostenlos. Wenn du unbegrenzt surfen möchtest, benötigst du eine Hotspot-Flat.

Für Vodafone-Kunden mit Kabel-Router kostet es 4,99 Euro / Monat, ohne Router 9,99 Euro / Monat. Falls du kein Kunde bist, zahlst du 19,99 Euro / Monat. Außerdem kannst du auch direkt am Hotspot ein Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monats-Ticket für 2,99 Euro bis 29,99 Euro buchen.

Öffentliches WLAN – Telekom Hotspots

Auch bei der Telekom benötigst du deine Zugangsdaten, wenn du öffentliches WLAN nutzen möchtest.

  1. Im Browser https://www.hotspot.de bzw. Hotspot.de aufrufen
  2. Deine deutsche Mobilfunknummer beginnend mit 49 … (ohne 0) … eingeben
  3. Du erhältst ein Passwort per SMS
  4. dieses Passwort in das angezeigte Feld einfügen

Wenn du beispielsweise als Kunde der Telekom in den Einstellungen deines Smartphones > WLAN unter „Automatisch mit Hotspot verbinden“ und/oder „Auf Netzwerke hinweisen“ einen Haken bei „Benachrichtigen / Hinweisen“ gesetzt hast, meldet sich dein Smartphone, sobald es sich in der Nähe eines Hotspots (z. B. auf einem größeren Bahnhof) befindet.

Kosten: In den MagentaMobil Tarifen ist eine Hotspot-Flat integriert. Hier findest du eine Karte mit allen › Telekom Hotspots.

Anbieter-Risiko

Wenn du selbst öffentliches WLAN anbietest, liegt das Risiko weitestgehend bei dir. Zwar hat die Bundesregierung 2018 mit einer Änderung des Telemediengesetzes die Störerhaftung abgeschafft. Daraus folgt aber nur, dass du nicht mehr verantwortlich dafür bist, was andere über dein öffentliches WLAN herunterladen. Dennoch kann es passieren, dass dein Zugang bei einer Häufung illegaler Aktivitäten gesperrt wird.

Je nachdem wie gut dein Router abgesichert ist, könnten sich Kriminelle außerdem Zugriff auf dein privates Netzwerk verschaffen und / oder Daten auf dem Transportweg abfangen.

Öffentliches WLAN – Risiken für den Nutzer

Öffentliches WLAN ist niemals so sicher wie dein privates Netzwerk. Am riskantesten sind WLAN-Hotspots, die du ohne Passwort nutzen darfst. Aber selbst bei passwortgeschützten Zugängen, kannst du in die Falle tappen.

So passiert es zunehmend häufiger, dass Kriminelle öffentliches WLAN missbrauchen. Dafür verwenden sie Namen, die z. B. denen von Hotel-WLAN-Zugängen zum Verwechseln ähnlich sind. Nachdem du dich eingeloggt hast, können alle deine Aktivitäten verfolgt, persönliche Daten ausgelesen oder Schadsoftware installiert werden.

Doch auch die Nutzung vertrauenswürdiger Hotspots ist nicht frei von Risiken.

Anders als das eigene WLAN-Netzwerk in Ihrem Zuhause, sind öffentliche Hotspots selten mit dem WPA2-Verschlüsselungsverfahren gesichert. Daher ist es generell empfehlenswert, einen VPN-Client zu verwenden, wenn die Verbindung zu einem öffentlichen Hotspot hergestellt wird. Denn dadurch ist die gesamte Verbindung komplett verschlüsselt und gesichert. Darüber hinaus sollten Sie auch immer darauf achten, sich nicht mit WLAN-Hotspots zu verbinden, die Ihnen nicht bekannt sind oder allein vom Namen her verdächtig erscheinen.
Sollten Sie unterwegs keinen Hotspot benötigen ist es immer empfehlenswert, die WLAN-Verbindung auf Ihrem Smartphone zu deaktivieren. Denn hierdurch sparen Sie nicht nur Akkuleistung, sondern verhindern auch, dass sich Ihr Smartphone automatisch mit einem öffentlichen Hotspot verbindet, ohne dass Sie es direkt mitbekommen.
Quelle: Telekom

Wenn du öffentliches WLAN etwas sicherer nutzen möchtest, müsstest du einen VPN Client wie CyberGhost, NordVPN, Surfshark bzw. ZenMate oder einen Browser mit einem virtuellem privatem Netzwerk auf deinem Gerät installieren.

Öffentliches WLAN - Zusammenfassung

Öffentliches WLAN – Zusammenfassung

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass es an immer mehr Orten öffentliches WLAN gibt. Dennoch bleibt bei der Nutzung ein Rest-Risiko.

Vor allem freie, nicht passwortgeschützte Zugänge sind nicht zu empfehlen. Aber auch private oder halb-private Hotspots können niemals so viel Sicherheit wie dein eigenes, hoffentlich optimal abgesichertes Netzwerk bieten. Falls die Nutzung durch „Externe“ fallweise notwendig sein sollte, erlaube den Zugang nur (wenigen) vertrauenswürdigen Personen. Lösche deren Zugriff auf dein WLAN in den Einstellungen deines Routers wieder, wenn er nicht mehr gebraucht wird.

Fazit

Abgesehen von dem Risiko eines direkten Zugriffs auf deine Daten oder „Mitlesens“ durch Dritte auf dem Übertragungsweg, weisst du nie, wie abgesichert der Router des Anbieters ist. Deshalb solltest du über öffentliches WLAN niemals sensible Daten, wie beispielsweise beim Online-Banking, übertragen.

© eb | › Externe Verlinkungen: Dieser Beitrag enthält keine Affiliate-/Partner-Links.

Auch Interessant

luckycloud - was für den deutschen Cloud-Speicher spricht

luckycloud | Was für den deutschen Cloud Speicher spricht

luckycloud bietet u.a. einen Cloud Speicher für Unternehmen und für Privatnutzer an. Bestmöglicher Datenschutz und Sicherheit haben dabei oberste Priorität.