Öffentliches WLAN | Was ist bei Hotspots zu beachten?

Was ist öffentliches WLAN? Wie finden und nutzen Sie WLAN-Hotspots? Welche Risiken bestehen für Nutzer und für private Anbieter?

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Öffentliches WLAN

Auch wenn Deutschland im internationalen Vergleich immer noch hinterher hinkt, schreitet der Netzausbau stetig voran. Das gilt auch für öffentliches WLAN. Da mobile Datentarife in Deutschland immer noch relativ teuer sind, erfreut es sich zunehmender Beliebtheit.

Vergleichbar mit dem mobilen Netz verbinden Sie Ihr Gerät jeweils mit dem nächstgelegenen Router. Während sich Ihr Smartphone automatisch in eine Funkzelle Ihres Mobilfunk-Anbieters einloggt, funktioniert öffentliches WLAN nicht ohne Ihr Zutun.

INHALT
  • Öffentliches WLAN
    • WLAN-Netze
  • Private WLAN-Hotspots
    • Klage gegen Unitymedia
  • Halb-öffentliches WLAN
    • Telekommunikationsunternehmen
  • Öffentliches WLAN – Vodafone Hotspots
    • Öffentliches WLAN – Telekom Hotspots
  • Anbieter-Risiko
  • Öffentliches WLAN – Risiken für den Nutzer
  • Öffentliches WLAN – Zusammenfassung
  • Fazit

WLAN-Netze

Zunächst gibt es private und öffentliche WLAN-Zugänge. Private Netzwerke sind normalerweise durch ein Passwort geschützt. Da der von Ihrem Router abgedeckte Bereich normalerweise über Ihren Privatbereich hinausreicht, wird Ihr Netz auch Nachbarn oder Passanten angezeigt. Jedoch können diese sich (legal) ohne Ihr Passwort nicht einloggen und es demzufolge auch nicht nutzen.

Dagegen ist (halb-) öffentliches WLAN so eingerichtet, dass auch Fremde darauf Zugriff haben (können). Dabei ist zwischen kostenlosen bzw. kostenpflichtigen sowie offenen und gesicherten WLAN-Netzen zu unterscheiden. Zum einen bieten die Telekommunikation-Unternehmen WLAN-Hotspots an. Zum anderen geben auch Unternehmen, Behörden, Hotels und Gaststätten, Verkehrsbetriebe sowie Privatleute ihr Netz bzw. einen Teilbereich ihres Netzes frei.

Private WLAN-Hotspots

Viele Anbieter eines digitalen Teilnehmeranschlusses (Digital Subscriber Line) für Privatkunden fordern diese auf, öffentliches WLAN zur Verfügung zu stellen.

4. Bereitstellung eines Homespots durch den Kunden
4.1 Der Kabelnetzbetreiber ist berechtigt, an dem von ihm dem Kunden bereitgestellten WLAN-Router neben dessen privater WLAN-Schnittstelle einen WifiSpot einzurichten und zu betreiben (Homespot). … Der Homespot ist technisch vom privaten Zugang des Kunden separiert.
Dabei wird die dem Kunden … zur Verfügung stehende Bandbreite nicht beeinflusst, da der Datenverkehr des Kunden von dem anderer WifiSpot Nutzer getrennt erfolgt. Die Stromversorgung des WLAN-Routers erfolgt im Rahmen der Nutzung durch den Kunden. Dem Kunden ist die Nutzung des Homespots an diesem Router nicht möglich.

UNITYMEDIA

Als „Geschenk“ dürfen Kunden, die dem zustimmen, alle WLAN-Hotspots von Unitymedia* kostenlos nutzen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, der Einrichtung und dem Betrieb eines Homespots an diesem Router durch Mitteilung gegenüber dem Anbieter im Onlinekunden-Servicebereich mit Wirkung spätestens zum übernächsten Werktag zu widersprechen. In diesem Fall endet jedoch auch seine Nutzungsmöglichkeit von WifiSpot.

Darüber hinaus gilt

5 Sicherheit
5.1 … Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugten Zugriff auf die über WifiSpot übertragenen Daten verschaffen. Für die Sicherheit der Datenverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich. …
6 Pflichten
6.5 Der Kunde darf die Nutzung des Homespots nicht dauerhaft beeinträchtigen oder unterbinden.

Quelle: › UNITYMEDIA (VODAFONE)

Bei der Telekom bzw. Vodafone (*Unitymedia gehört seit 2020 zu Vodafone) ist der Wortlaut im übrigen ähnlich.

Klage gegen Unitymedia

Bereits Mitte 2016 hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Aktivierung eines separaten WLAN-Signals durch Unitymedia auf Kunden-Routern geklagt. Sie sah in dieser Art, öffentliches WLAN bereitzustellen, eine unzumutbare Belästigung und eine aggressive Geschäftspraktik. Nachdem die Verbraucherschützer zunächst Recht bekommen, in der nächsten Instanz jedoch verloren hatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. April 2019 letztinstanzlich: Zugunsten von Unitymedia. Gegen dieses Urteil ist keine Revision mehr möglich, es ist somit rechtskräftig.

In seiner Begründung stellte der BGH fest (Quelle: › HANDELSBLATT)

  • Die Aktivierung sei lediglich ein technischer Vorgang,
  • welche keinen Eingriff in die Privatsphäre oder das Eigentum des Kunden darstelle.
  • Da der eigene WLAN-Zugang durch Passwort geschützt sei, könnten ihn Dritte nicht nutzen.
  • Auch hafte der Kunde nicht für Rechtsverletzungen, die Dritte über den zweiten Zugang begingen.
  • Zwar könne die Aktvierung des zweiten Signals eine Belästigung darstellen, diese sei aber zumutbar.
  • Schließlich könnten die Kunden der Aufschaltung auch im Nachhinein jederzeit widersprechen.

Halb-öffentliches WLAN

In diesem Fall erlauben Unternehmen einen Teilbereich ihres Firmen-Routers als öffentliches WLAN zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise auch Behörden oder Cafés. Einerseits ist der Zugriff in diesen Fällen meistens kostenlos. Anderseits ist der Zugang u. U. nicht passwortgeschützt.

Vor allem viele Hotels lassen sich den Zugriff bezahlen und / oder begrenzen ihn auf einen bestimmten Zeitraum. Darüber hinaus benötigen Sie hier ein Passwort. Deshalb habe ich es halb-öffentlich genannt.

Ein gängiges Verfahren ist, dass Sie zunächst die Webseite des jeweiligen Hotspot-Anbieters im Browser aufrufen müssen. Oder Sie klicken in den WLAN-Einstellungen Ihres Smartphones auf den Namen des Hotel-Netzes. Anschließend werden Sie dann ebenfalls auf die Website des Anbieters weitergeleitet. Nachdem Sie dort den vom Hotel erhaltenen Nutzernamen und das Passwort eingegeben haben, verbindet sich Ihr Gerät mit dem Hotel-WLAN.

Telekommunikationsunternehmen

Sowohl Mobilfunk- als auch DSL-Provider bieten öffentliches WLAN an. Die mehr als 2 Millionen Vodafone Hotspots befinden sich sowohl auf öffentlichen Straßen und Plätzen als auch in Geschäften, Cafés oder Restaurants. Darüber hinaus unterhält die Telekom Hotspots an Flughäfen, in Bahnhöfen oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit mehr als 3 Millionen hat sie das größte Netz. Hinzu kommen jeweils noch tausende „private Hotspots“.

Jedoch bedeutet auch hier öffentliches WLAN, dass Sie sich anmelden müssen, um es nutzen zu können.

Öffentliches WLAN – Vodafone Hotspots

Entweder gehen Sie über die

  1. Geräte-Einstellungen
  2. WLAN
  3. Vodafone Hotspot oder Vodafone Free WiFi auswählen
  4. im Browser www.vodafone.de aufrufen
  5. Nutzungsbedingungen akzeptieren

oder Sie installieren die Vodafone Finder App. Anschließend können Sie sich dort direkt an- und abmelden. Außerdem hilft dir die App, Hotspots in Ihrer Nähe zu finden. Darüber hinaus gibt es auch eine › Übersichtskarte im Internet.

Kosten: Mindestens 30 Minuten pro Kalendertag sind kostenlos. Wenn Sie unbegrenzt surfen möchten, benötigen Sie eine Hotspot-Flat.

Für Vodafone-Kunden mit Kabel-Router kostet es 4,99 Euro / Monat, ohne Router 9,99 Euro / Monat. Falls Sie kein Kunde sind, zahlen Sie 19,99 Euro / Monat. Außerdem können Sie auch direkt am Hotspot ein Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monats-Ticket für 2,99 Euro bis 29,99 Euro buchen.

Öffentliches WLAN – Telekom Hotspots

Auch bei der Telekom benötigen Sie Ihre Zugangsdaten, wenn Sie öffentliches WLAN nutzen möchten.

  1. Im Browser https://www.hotspot.de bzw. Hotspot.de aufrufen
  2. Ihre deutsche Mobilfunknummer beginnend mit 49 … (ohne 0) … eingeben
  3. Sie erhalten ein Passwort per SMS
  4. dieses Passwort in das angezeigte Feld einfügen

Wesentlich einfacher geht es mit der Connect App. Dort geben Sie einmalig Ihre Hotspot-Zugangsdaten an. Danach werden Sie automatisch eingeloggt, sobald öffentliches WLAN der Telekom zu Verfügung steht. Darüber hinaus hat die Nutzung der App auch noch Sicherheits-Vorteile (s. u.).

Kosten: In den MagentaMobil Tarifen ist eine Hotspot-Flat integriert. Hier finden Sie eine Karte mit allen › Telekom Hotspots.

Anbieter-Risiko

Wenn Sie selbst öffentliches WLAN anbieten, liegt das Risiko weitestgehend bei Ihnen. Zwar hat die Bundesregierung 2018 mit einer Änderung des Telemediengesetzes die Störerhaftung abgeschafft. Daraus folgt aber nur, dass Sie nicht mehr verantwortlich dafür sind, was andere über Ihr öffentliches WLAN herunterladen. Dennoch kann es passieren, dass Ihr Zugang bei einer Häufung illegaler Aktivitäten gesperrt wird.

Je nachdem wie gut Ihr Router abgesichert ist, könnten sich Kriminelle außerdem Zugriff auf Ihr privates Netzwerk verschaffen und / oder Daten auf dem Transportweg abfangen.

Öffentliches WLAN – Risiken für den Nutzer

Öffentliches WLAN ist niemals so sicher wie Ihr privates Netzwerk. Am riskantesten sind WLAN-Hotspots, die Sie ohne Passwort nutzen können. Aber selbst bei passwortgeschützten Zugängen, können Sie in die Falle tappen.

So passiert es zunehmend häufiger, dass Kriminelle öffentliches WLAN missbrauchen. Dafür verwenden sie Namen, die z. B. denen von Hotel-WLAN-Zugängen zum Verwechseln ähnlich sind. Nachdem Sie sich eingeloggt haben, können alle Ihre Aktivitäten verfolgt, persönliche Daten ausgelesen oder Schad-Software kann installiert werden.

Doch auch die Nutzung vertrauenswürdiger Hotspots ist nicht frei von Risiken.

Anders als das eigene WLAN-Netzwerk in Ihrem Zuhause, sind öffentliche Hotspots selten mit dem WPA2-Verschlüsselungsverfahren gesichert. Daher ist es generell empfehlenswert, einen VPN-Client zu verwenden, wenn die Verbindung zu einem öffentlichen Hotspot hergestellt wird. Denn dadurch ist die gesamte Verbindung komplett verschlüsselt und gesichert.

Darüber hinaus sollten Sie auch immer darauf achten, sich nicht mit WLAN-Hotspots zu verbinden, die Ihnen nicht bekannt sind oder allein vom Namen her verdächtig erscheinen.

Sollten Sie unterwegs keinen Hotspot benötigen ist es immer empfehlenswert, die WLAN-Verbindung auf Ihrem Smartphone zu deaktivieren. Denn hierdurch sparen Sie nicht nur Akkuleistung, sondern verhindern auch, dass sich Ihr Smartphone automatisch mit einem öffentlichen Hotspot verbindet, ohne dass Sie es direkt mitbekommen.

Quelle: › TELEKOM

Wenn Sie öffentliches WLAN etwas sicherer nutzen möchten, müssten Sie einen VPN-Client wie CyberGhost, NordVPN, Surfshark bzw. ZenMate oder einen Browser mit einem Virtual Private Network (virtuellem privatem Netzwerk) auf Ihrem Gerät installieren.

Öffentliches WLAN - Seperator

Öffentliches WLAN – Zusammenfassung

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass es an immer mehr Orten öffentliches WLAN gibt. Dennoch bleibt bei der Nutzung ein Rest-Risiko.

Vor allem freie, nicht passwortgeschützte Zugänge sind nicht zu empfehlen. Aber auch private oder halb-private Hotspots können niemals so viel Sicherheit wie Ihr eigenes Netzwerk bieten, sofern Sie dieses mit einem sicheren Passwort versehen haben. Falls die Nutzung durch „Externe“ fallweise notwendig sein sollte, erlauben Sie den Zugang nur (wenigen) vertrauenswürdigen Personen.

Fazit

Abgesehen von einem direkten Zugriff oder „Mitlesen“ durch Dritte, wissen Sie nie, wie abgesichert der Router des Anbieters ist. Deshalb sollten Sie über öffentliches WLAN niemals sensible Daten, wie beispielsweise beim Online-Banking, übertragen.

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